Ihre Zuwendung für Umwelt, Klima und Natur
Für unser erfolgreiches Wirken im Natur- und Klimaschutz brauchen wir Ihre Hilfe. Dabei freuen wir uns über jede Unterstützung. Mit einer Spende helfen Sie uns bei unserer täglichen Arbeit. Mit einer Zustiftung oder einem Vermächtnis sichern Sie langfristig unser Engagement für gutes Klima und den Erhalt der Natur. Zuwendungen an die Naturstiftung David lassen sich steuerlich absetzen.
Ihre Spende fließt direkt in die Projektarbeit. Ihre Zustiftung kommt ohne Abzug dem Stiftungskapital zu Gute. Die ohnehin sehr niedrigen Verwaltungskosten der Stiftung (rund 4 Prozent des Jahresumsatzes) werden komplett aus den Erträgen des Grundkapitals finanziert – und nicht aus Ihrer Zuwendung. Unser Jahresbericht zeigt die Verwendung der Mittel transparent auf.
Eine eingenommene Spende müssen wir innerhalb von zwei Jahren für die konkrete Projektarbeit wieder ausgeben. Eine Zustiftung soll dagegen langfristig wirken. Sie fließt deshalb in das Stiftungskapital und darf nicht verbraucht werden. Eine Zustiftung ist sicher und rentierlich anzulegen und nur aus den Kapitalerträgen dürfen Projekte im Sinne des Stiftungszwecks finanziert werden.
Gerne können Sie sich vor Ort davon überzeugen, dass Ihre Zuwendung an die Naturstiftung David richtig eingesetzt wird. Für einen Besuch unserer Eigenprojekte geben die Präsentationen im Internet einen guten Überblick. Gerne schicken wir Ihnen (sofern vorhanden) weiteres Informationsmaterial zu. Bei größeren Spenden und Zustiftungen organisieren wir auch einen persönlichen Vor-Ort-Termin.
Die Naturstiftung David ist als gemeinnützig anerkannte Organisation berechtigt, für erhaltene Spenden eine amtliche Quittung auszustellen.
Spenden bis zu 300 Euro können nach § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV ohne amtliche Spendenbescheinigung mit dem Einzahlungsbeleg oder der Überweisung (z. B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis ist zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit steuerlich relevanten Angaben vorzulegen. Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis finden Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie diesen zusammen mit dem Nachweis Ihrer Spendenzahlung (Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug) Ihren Steuerunterlagen bei.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden. Diese senden wir Ihnen gern zu, sofern Sie uns Ihre Adresse bekanntgeben. Der abzugsfähige Spendenbetrag ist auf 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer jährlichen Einkünfte (bei Firmen 0,4 Prozent der Summe aller Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter) begrenzt.
Bei einer Zustiftung kann der Zuwendungsbetrag dagegen in Höhe von bis zu 1 Millionen Euro über 10 Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden.
Vertrauen ist uns ebenso wichtig wie die Transparenz unserer Stiftungsarbeit. Selbstverständlich behandeln wir alle Daten vertraulich und diskret. Es werden von uns keine Adressen weitervermittelt.
Spendenkonto
Naturstiftung David
IBAN DE05 8409 4814 5510 1328 53
BIC GENODEF1SHL
Volksbank Thüringen Mitte
Wir verpflichten uns zu Transparenz!
Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen:
Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.