Maßnahme Artenschutz
Alle Maßnahmen im Wald und in der Kulturlandschaft dienen immer auch dem Artenschutz. Denn der Schutz und die Verbesserung der Lebensräume hilft stets auch einer Vielzahl von Arten. Zusätzlich dazu wurden im Naturschutzgroßprojekt jedoch konkrete Artenschutzmaßnahmen umgesetzt.
Entscheidend für den Erhalt vieler Arten sind optimale Lebensräume. Deshalb wurden in der Hohen Schrecke Waldbereiche aus der Nutzung genommen und Streuobstwiesen gepflegt. Auch im Rahmen der forstlichen Nutzung wird auf den Erhalt von Arten Rücksicht genommen. Doch nicht immer reichen diese Bemühungen aus. Vor allem dann nicht, wenn bestimmte Arten schon sehr selten und vom Aussterben bedroht sind. In diesen Fällen war es wichtig, mit konkreten Artenschutzmaßnahmen „nachzuhelfen“.
Eine noch weitergehende Artenhilfsmaßnahme wäre die Wiederansiedlung von Arten, die früher in der Hohen Schrecke gelebt haben. Auf diesen Schritt verzichtete die Naturstiftung David.
Die Artenhilfsmaßnahmen wurden wie alle Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert. Es wurde in bestimmten Abständen überprüft, ob sich die einzelnen Maßnahmen tatsächlich positiv auf den Artenschutz auswirken. Für Fledermäuse gab es sogar eine direkte Erfolgskontrolle. So wurde etwa über mehrere Jahre hinweg erfasst, wie viele Tiere die neu geschaffenen Quartiere tatsächlich nutzen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen werden auch nach Projektende wissenschaftlich unersucht.