Die Wurzeln unseres Engagements ... Pumpspeicherwerk Goldisthal
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Engagement gegen Naturzerstörung

Unsere Stiftung ist aus einem erfolglosen Kampf gegen ein naturzerstörerisches Projekt entstanden. Der damals abgeschlossene und oft kritisierte außergerichtliche Vergleich im Rechtsstreit um den Bau des Pumpspeicherwerks Goldisthal, aus dessen Vergleichssumme die Naturstiftung David hervorging, motiviert uns, klar Position gegen naturzerstörerische Projekte zu beziehen und entsprechende Initiativen zu unterstützen.

Projektförderung

Talsperre Leibis-Lichte

1999 und 2000 unterstützten wir den BUND bei seiner Klage gegen den Bau der Talsperre Leibis-Lichte. Leider erfolglos. Ein schwacher Trost: Der BUND konnte eine (deutschlandweit einmalige) ökologische Bewirtschaftung der Talsperre erreichen.

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Kampagne Rhöntrasse

Im Jahr 2007 haben wir die Kampagne thüringischer und hessischer Naturschützer gegen den Bau einer Schnellstraße durch das Biosphärenreservat Rhön unterstützt. Mit Erfolg. Alle Planungen sind inzwischen (dauerhaft) eingestellt.

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Autobahnbau Unteres Saaletal

2007 erstritt der NABU Halle mit unserer Hilfe ein bundesweit wegweisendes Urteil im Kampf gegen den Bau der A 143 durch das FFH-Gebiet Unteres Saaletal. Juristische Schritte einer Bürgerinitiative 2019 gegen den neuen Beschluss blieben erfolglos.

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Werra-Querung Bad Salzungen

In Südthüringen sollte eine Bundesstraße als Damm mitten durch ein Naturschutzgebiet geführt werden. Mit unserer Hilfe konnte der NABU Thüringen erreichen, dass die Trasse nun als Brücke durch einen weniger sensiblen Bereich geplant wird.

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Förderantrag stellen

In den letzten 20 Jahren haben wir über 500 Projekte gefördert – darunter oft Initiativen die sich gegen naturzerstörerische Projekte richteten. Unsere Datenbank listet alle Projekte auf. Gerne können Sie einen eigenen Antrag stellen.

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Klagen, Studien und Öffentlichkeitsarbeit gegen naturzerstörerische Projekte kosten viel Geld. Hierzu brauchen wir Ihre Unterstützung.

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Mehr zum Thema

Der BUND Thüringen hatte im Jahr 1996 eine Klage gegen den (privatwirtschaftlich finanzierten) Bau des Pumpspeicherwerks Goldisthal eingereicht, weil die geplante Realisierung des Projektes innerhalb des Unternehmens VEAG (Vereinigte Energiewerk AG) umstritten war. Im Jahr 1997 entschied sich VEAG jedoch für einen Bau. Die Aussichten, die Klage erfolgreich abzuschließen, waren schlecht. Um den Prozess weiter zu verfolgen, hätte der BUND ein teures Gutachten erstellen müssen. Gleichzeitig hatte die VEAG aufgrund der noch nicht rechtskräftigen Baugenehmigung größere finanzielle Verluste und unterbreitete deshalb das Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs. Im Hinblick auf die schlechten Klageaussichten hat der BUND nach längerer interner Diskussion dem außergerichtlichen Vergleich im Jahr 1997 zugestimmt.

Außergerichtliche Vergleiche sind ein legitimes Mittel des Rechtsstaates. Wenn eine Klage – wie im Falle von Goldisthal – keine Aussicht auf Erfolg hat oder maximal dazu dient, den Vorhabenbeginn zu verzögern, kann ein außergerichtlicher Vergleich auch einen Mehrwert für den Naturschutz bedeuten. Indem beispielsweise deutlich mehr Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden oder das strittige Projekt anders geplant wird. Wichtig sind zum einen klare Reglungen innerhalb des jeweiligen Umweltverbandes und zum anderen eine genaue rechtliche Prüfung des jeweiligen Streitfalles.

Wir unterstützen Initiativen gegen naturzerstörerische Projekte. Allerdings prüfen wir vorab sehr genau die Erfolgsaussichten des Projektes. Wichtig ist uns außerdem, dass das Projekt auch von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort unterstützt wird. Deshalb wird die genehmigte Fördersumme oft geteilt. Eine erste Teilsumme erhält der Antragsteller sofort. Für den anderen Teil muss er Spendengelder in gleicher Höhe einwerben. Vor Ort kann damit die Spendenbereitschaft oft deutlich gesteigert werden – denn es kann damit geworben werden, dass die Naturstiftung David für jeden Spenden-Euro einen Euro dazu gibt.

Die Naturstiftung David ist – anders als der BUND – kein Umweltverband. Wir haben demnach kein Beteiligungs- und Klagerecht. Wir unterstützen deshalb im Rahmen unserer Förderung andere Initiativen – engagieren uns aber nicht im Rahmen unserer Eigenprojekte.