Buchenwald in der Hohen Schrecke  © Thomas Stephan

Ziele & Maßnahmen

Ziel des Naturschutzgroßprojektes Hohe Schrecke ist der Schutz und der Erhalt des alten Waldes sowie der umgebenden Kulturlandschaft mit Streuobstwiesen und Trockenrasen. In einem in den Jahren 2009 bis 2012 erstellten Pflege- und Entwicklungsplan wurden hierzu auf Basis von naturschutzfachlichen Erhebungen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Diese werden bis zum Jahr 2023 schrittweise umgesetzt. Entscheidend ist: Alle Maßnahmen können nur mit Zustimmung der Eigentümer umgesetzt werden.

Wie verbindlich sind die Planungen des Naturschutzprojektes?

Die umzusetzenden Naturschutzmaßnahmen wurden in den Jahren 2009 bis 2012 geplant und mit den zuständigen Behörden auf Kreis- und Landesebene abgestimmt. Für die Naturstiftung David als Projektträger sind die Planungen als Arbeitsplan verbindlich. Umgesetzt werden können die Maßnahmen jedoch nur mit Zustimmung der Betroffenen und/oder Flächeneigentümer.

Müssen die Flächeneigentümer im Projekt mitarbeiten?

Kein Flächeneigentümer muss in dem Naturschutzgroßprojekt mitarbeiten. Eine Mitarbeit ist immer freiwillig. Die Naturstiftung David wirbt bei den Betroffenen und Eigentümern für die Umsetzung konkreter Naturschutzmaßnahmen und bietet dafür auch Ausgleichszahlungen an. Niemand ist verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

Wie werden die Flächeneigentümer zum Mitmachen motiviert?

Um die geplanten Naturschutzmaßnahmen umzusetzen muss die Naturstiftung David  bei den Betroffenen und Eigentümern um Verständnis und Unterstützung werben und sie von einer Mitarbeit überzeugen. Die Stiftung kann und darf keine Maßnahme verordnen. Aus den Projektmitteln können jedoch Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen angeboten werden – für den Fall, dass die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zu Mehraufwendungen oder Verdienstausfällen führt.

Wie werden die Maßnahmen langfristig abgesichert?

Naturschutzmaßnahmen im Wald entfalten erst langfristig ihre Wirkung. Wenn für die Umsetzung Fördergelder als Ausgleich fließen, ist eine langfristige Absicherung der Naturschutzmaßnahmen erforderlich. Damit sollen auch „Mitnahmeeffekte“ verhindert werden – indem ein Waldbesitzer beispielsweise gegen eine Entschädigungszahlung für ein paar Jahre den Wald nicht nutzt um danach umso intensiver Holz einzuschlagen. Naturschutzmaßnahmen im Wald werden deshalb für längere Zeiträume festgelegt und mit einem Vertrag sowie in der Regel mit einem Grundbucheintrag abgesichert.

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