Hohe Schrecke  © Thomas Stephan
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Rechtsgutachten Verbandsklage Naturschutz

Projektzeitraum: 01.04.2006 bis 30.04.2006
Gesamtsumme des Projekts: 3.940 Euro
Eigenanteil: 1.540 Euro
David-Förderung: 2.400 Euro

Die Aarhus-Konvention aus dem Jahr 1998 ist der erste internationale Vertrag, der die Rechte von Bürgern und Umweltorganisationen im Natur- und Umweltschutz regelt. Deutschland ist verpflichtet, die Grundsätze der Aarhus-Konvention in das nationale Recht zu übertragen. Bisher bestand Übereinstimmung darin, dass in diesem Zusammenhang auch das Verbandsklagerecht von Umweltorganisationen deutlich erweitert wird.

Der Verband der deutschen Elektrizitätswirtschaft (VDEW) hat jedoch ein Gutachten erstellen lassen, demnach das Klagerecht eher beschnitten denn ausgeweitet werden soll. Bevor sich diese juristische Mindermeinung – unterstützt durch eine intensive Lobbyarbeit industrienaher Kreise – in den zuständigen Ministerien verfestigt und als Grundlage für den neuen Gesetzesentwurf dient, hat das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) mit finanzieller Unterstützung der Naturstiftung David ein eigenes Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieses zeigt auf, dass die Ausweitung der Verbandsklage durch die Vorgaben der Aarhus-Konvention dringend geboten ist. Das Gutachten wurde gemeinsam mit dem BUND auf einem Parlamentarischen Abend den Bundestagsabgeordneten vorgestellt. Es bleibt zu hoffen, dass die hier aufzeigten Vorschläge für die Verbandsklage im abschließenden Gesetzestext berücksichtigt werden.

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UfU Berlin
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